Michael Kessler
Beobachtungen und Notizen in Sachen Erbstreit O. H. Hajek
Als Kenner seines Werks und langjähriger Freund von Prof. Dr. h.c. mult. Otto Herbert Hajek (1927–2005) – des lange Zeit wohl prominentesten Stuttgarter Künstlers seiner Generation – ist es mir ein Bedürfnis, angesichts eines in über 20 Jahren seit seinem Tod am 29. April 2005 ins Kraut geschossenen Gestrüpps der Legenden um sein Erbe aus meiner Sicht einige Beobachtungen festzuhalten, auch um damit vielleicht etwas zurecht zu rücken. Dabei bleibt von vornherein und als erstes festzuhalten, dass die einen ganzen Trupp von Anwälten über zwei Jahrzehnte ins Brot setzenden, unschönen, zum Teil in die Öffentlichkeit getragenen Erbauseinandersetzungen seiner Angehörigen, zumal der fünf Kinder des Künstlers, dessen öffentlichen Ansehen erheblichen, vielleicht irreversiblen Schaden zugefügt haben. Dass der Bildner O.H. Hajek sich im Verlauf seiner schweren Erkrankung – und mit deren fatalem Ausgang bewusst vor Augen – zuletzt mit sich steigernder Ungeduld und ohnmächtiger Verbitterung in rasch wechselnde, heftige Gunstbeweise und Gunstentzüge, auch getrieben von wachsender Schwäche und Angst vor Regieverlust, sich verheddert haben mag, gehört, so traurig es ist, mit dazu.
Dem ungeachtet ist, wenn auch mit schwindender Deutlichkeit, der in Stuttgart vor zwanzig Jahren verstorbene Bildner Otto Herbert Hajek – ein Künstler von Weltrang, dessen 100. Geburtstag im kommenden Jahr zu erinnern sein wird – in seiner geliebten, mitunter aber auch gehassten Heimatstadt nach wie vor stark präsent. Man denke neben den kurz vor seinem Tod von ihm errichteten großen Stiftungen – der O.H. Hajek-Kunststiftung der Stadt Stuttgart (2003) und der O.H. Hajek-Kunststiftung der Sparda-Bank Baden-Württemberg (2005) – nur an die zahlreichen, mit Platzmalen und Wegzeichen von ihm ortierten Orte in der Stadt: von der Sparda-Bank über die EnBW, die Liederhalle, den Landtag, die Theodor-Heuss-Strasse, den SWR, das Mineralbad Leuze, die Universitätsgebäude in Vaihingen, das Wegzeichen am Fernsehturm, die zahlreichen frühen, seinen Ruhm mit begründenden Arbeiten in und für über 20 Kirchen im Raum Stuttgart und in der Diözese sowie nicht zuletzt den von ihm eingerichteten Skulpturenpark im Ausgang von seiner mit Farbwegen akzentuierten Villa auf dem Hasenberg. Das Trauerspiel gerade um letzteres ist soeben, wie aus der Presse der letzten Tage zu erfahren, mit einem weiteren Akt wieder eröffnet worden; zu welchem Ende weiß heute noch keiner.
Gerade auf dem Hasenberg – zu Hajeks Lebzeiten und noch darüber hinaus so etwas wie ein besonders markantes Zentrum – ist bedauerlicher Weise aber auch das kontinuierliche Schwinden der öffentlichen Präsenz des Bildners in Stuttgart zu beobachten. Die einst schmucke Villa ist seit Jahren unaufhaltsam im Verfall begriffen; der Atelieranbau auf dem beinahe 3000 m² großen Grundstück schattzugeschwisse ebenso; die Kunstwerke aus dem Gartenareal ums Haus sind vom Eigentümer ins Nachlass-Depot in der Pfalz überführt und von dem vormals imposanten Skulpturenpark auf öffentlichem Grund sind so auch nur noch spärliche Reste übrig.
Ursache für Letzteres ist, so wird man sagen müssen, nicht etwa Willkür des jetzigen Nachlass-Eigentümers, sondern ein voraus gegangenes, deklariertes Desinteresse seitens städtischer Ämter, die diesen bis zum Verdruss mit Sicherungs-, Instandhaltungs- und Landschaftspflegeauflagen überzogen hatten. Dass die 2008 unter Denkmalschutz gestellte Villa auf dem Hasenberg seitens der Denkmalbehörde mit einem horrend zu nennenden Übermaß an Auflagen belegt worden war, ist seit langem bekannt. Dass dies u.a. auch zur Folge hatte, dass sie nur beträchtlich unter Wert und, salopp gesprochen, gerade noch auf den letzten Drücker überhaupt zu veräußern war, ist das wohl weniger; daher soll es hier gleichfalls erinnert werden. Das auch, weil dieselbe Behörde in den langen Jahren seit dem Verkauf der Villa 2011, dadurch dass sie es versäumt hat, die von ihr vehement urgierte Schutzaufsicht durch versäumte Achtung auf den baulichen Erhalt des Gebäudes selbst weiter aktiv wahrzunehmen, an ihrem Verfall nicht unschuldig geblieben ist.
Vor diesem Hintergrund muss es m. E. geradezu als Glücksfall erscheinen, dass der von seinen Geschwistern und anderen, z.T. erbabschneidend umfänglich diskriminierte Sohn des Künstlers – der Stuttgarter Galerist Urban Hajek – es 2019 allen Verstimmungen zum Trotz auf sich genommen hat, durch enorme private Verschuldung den gesamten künstlerischen Nachlass und sämtliche Rechte am künstlerischen Werk seines Vaters nach Ausweis des von mir eingesehenen Kaufvertrags zu erwerben, daraus resultierende Erbansprüche seiner Geschwister zu befriedigen und auf diese Weise den kompletten Erhalt und die öffentliche Präsenz eines einmalig bedeutenden bildnerischen Gesamtwerks bis auf weiteres zu sichern und sich seiner Pflege zu widmen. Diesem Zweck sollte vorrangig auch der Betrieb der ihm bereits zu Lebzeiten des Bildners übereigneten Immobilie in der Stuttgarter Weißenburgstraße dienen, die daher den Namen O. H. Hajek-Stadtatelier tragen sollte. Deren Übereignung bewirkte, das soll nicht verschwiegen werden, böses Blut bei den sich dadurch nachteilig behandelt fühlenden Geschwistern, die aber nach dem Tod des Künstlers dafür erblich entschädigt wurden. Urban Hajek ist durch sein Nachlasswerk 2019 und mit seiner Galerie nolens volens, wenn man so sagen darf, in die Rechtsnachfolge des Bildners O.H. Hajek öffentlich eingetreten und agiert damit für dessen bildnerisches Werk und die dafür konstitutive Gedankenwelt gemäß dem letzten Willen des Künstlers. Das haben seine Geschwister und ihre Entourage so nicht getan, deren dominierendes Interesse galt nach meiner Wahrnehmung nicht dem Werk, sondern dem damit erzielbaren Erlös. Dies belegt m. E. nicht zuletzt auch der Umstand, dass bei o.g. Verkauf des Nachlasses offenbar keines von ihnen Wert auf Reservierung bzw. Selbstbehalt eines seiner vielen noch verfügbaren bedeutenden bildnerischen Werke gelegt hatte.
In gewisser Weise kann man, kontrastierend zu den Urban Hajek gemachten Vorwürfen, daher davon sprechen, dass der Sohn des Künstlers durch seinen Nachlasserwerb und seine intensiven und spürbar erfolgreichen Bemühungen um Sicherung und Restaurierung einer Vielzahl von inzwischen in die Jahre gekommenen bedeutenden Werken des Vaters (z.B. von der zum Abriss gekommenen Reutlinger Oberpostdirektion, der großen Skulptur beim ZDF in Mainz, dem Studentenhaus und der Mensa der Universität des Saarlandes, dem Melanchthon-Gemeindezentrum in Essen, Arbeiten an einer in Privatbesitz befindlichen Villa in Lenningen, und vielen weiteren Stationen) damit geradezu mustergültig – und zwar unabhängig von der Frage nach der Gültigkeit ihres Fortbestands, die von der Gegenpartei heftig bestritten wurde – auf der Linie einer ihm 2003 von seinem Vater erteilten Generalvollmacht gehandelt hat und weiter handelt, sich also deren Weisungen weiterhin verpflichtet fühlt und diesen entsprechend aktiv ist. Die ihm noch zu Lebzeiten des Vaters von diesem übereigneten kompletten Werkstattbücher des Künstlers sichern ihm dabei Wesentliches, um die Authentizität der Werke zu wahren bzw. wieder herzustellen.
Eigene Relevanz verdient hier m. E. der Hinweis, dass der Urban Hajek seinerzeit mit übertragene Ausübung der satzungsgemäßen Befugnisse des Stifters im Beirat der von diesem 2003 errichteten O.H. Hajek-Kunststiftung der Stadt Stuttgart spätestens nach dessen Tod hätte entsprechende Beachtung finden müssen. Bereits zuvor hatte – dem ungeachtet – auf alle Fälle seine Berufung in den Beirat der Kunststiftung – wie von deren bis dato nicht widerrufener Satzung angeordnet – seitens der Stadt Stuttgart erfolgen müssen. Das ist nicht geschehen.
Der Grund dafür ist vermutlich darin zu erkennen, dass die Stadt Stuttgart bzw. die für diese Verantwortlichen in dieser Angelegenheit auf die vehemente, den Sohn als enterbt bloßzustellende versuchende Propagandistik der Gegenpartei im Hajek-Erbstreit hereingefallen sind. Die Stadt hat darin zwar nicht aktiv eingegriffen. Aber offensichtlich wurde – und zwar nicht bloß in den o.g. Stiftungsangelegenheiten, sondern überhaupt – den verleumderischen Behauptungen und Aktionen einer als Testamentsvollstreckerin bestimmten, in der Wahrnehmung dieser Aufgabe aber gescheiterten Tochter des Künstlers und ihrer Entourage offenbar mehr Vertrauen geschenkt, als z.B. ihrem eigenen früheren Oberbürgermeister der Stadt, dessen Unterschrift neben der des Stifters das Dokument der nie widerrufenen o.g. Satzung trägt.
Man könnte, um es etwas vornehmer auszudrücken, auch einfach von einem Verblendungszusammenhang sprechen. Wie weit der reicht, belegt u.a. der Umstand, dass ein Kulturreferent der Stadt Stuttgart eine Interessentin, die sich bei der Stiftung nach Möglichkeiten zum Erwerb von Arbeiten O.H. Hajeks erkundigen wollte, diese noch 2023 nicht an den Inhaber des Stuttgarter Stadtateliers O.H. Hajek und alleinigen Eigentümers sämtlicher von ihm 2019 erworbener Werke des Künstlers verwies, sondern an eine klandestin bleiben sollende Eigentümerin Hajekscher Arbeiten aus o.g. Entourage.
Und um weiter kenntlich zu machen, in welche Grotesken die geschilderten Umstände ausarteten, verdient eine 2025 gegen Urban Hajek ergangene sog. Duldungsverfügung der oben bereits genannten Denkmalschutzbehörde Erwähnung, die sich, wie gleichfalls schon erwähnt, in Sachen Hajek-Villa und deren Schutz vor Verfall nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Dabei ging es um eine ursprünglich an dem Kulturdenkmal Hasenbergsteige 65 aufgehängte Tafel mit einem von O.H. Hajek abstrakt gestalteten sog. Familienwappen, das 2022 durch Vandalen beschmiert worden und vom derzeitigen Eigentümer der Villa vorübergehend bis zu einer geplanten/angeordneten Restaurierung in Obhut genommen worden war. Mit der wäre – das ist das eine hier zu Bemerkende – m. E. vorrangig Urban Hajek, der Sohn und Rechteinhaber des Hajek-Nachlasses (s.o.) selbst zu betrauen gewesen, dem O.H. Hajek anlässlich der Einrichtung der großen Hajek-Retrospektive in der Bonner Bundeskunsthalle 2000 in einer handschriftlichen Vollmacht deren Kurator Prof. Dr. G. Wirth ausdrücklich bestätigt hatte, dass Urban Hajek – ich zitiere – „in langjähriger Mitarbeit als Bildhauer und Maler in meinem Atelier alle Kenntnisse für meine Arbeiten erlernt hat und mit ihnen in meinem Sinne umzugehen, das heißt sie zu pflegen, restaurieren und reinigen“ vermag, und das gelte für „sämtliche seiner Arbeiten“.
Das wurde versäumt oder gezielt umgangen, und dabei kommt noch etwas zweites ins Spiel, nämlich die Frage, wer eigentlich der Eigentümer dieses meines Wissens im Kaufvertrag für den Nachlass aufgeführten, mit der Kennung WVZ P 849 bezeichneten sog. „Familienwappens“ ist? Urban Hajek vertritt die Auffassung, dass er damit bzw. durch seinen o.g. Erwerb des bildnerischen Gesamtnachlasses mit allen Rechten auch Eigentümer dieses sog. „Familienwappens“ geworden sei, weil dieses nicht fest mit der Immobilie verbunden gewesen und auch nicht im Bindungsplan der Denkmalbehörde aufgeführt worden sei. Die Behörde ist anderer Auffassung und belegte ihn für ihre Entscheidung mit einer saftigen Strafgebühr. Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde Zwangsvollstreckung angeordnet und charmanter Weise mitgeteilt, bei nicht befriedigtem Bußgeldforderungen könne auch Erzwingungshaft gegen ihn beantragt werden. Ungeachtet der von mir nicht vorzunehmenden Klärung, denn von beiden Parteien in dieser Sache Recht hat, drängt sich einem freilich der Eindruck auf, dass die Behörde, wäre sie hinsichtlich der Einhaltung ihrer massiven Auflagen ähnlich konsequent und unnachgiebig gewesen, den aus jahrzehntelanger Nichtbeobachtung eingetretenen Verfall der Villa auf dem Hasenberg hätte, wie schon bemerkt, tatkräftig verhindern können.
Dass das Verhältnis von Vater und Sohn Hajek immer wieder großen Schwankungen unterlief und auch nicht konfliktfrei blieb, ist bekannt. Bekannt sind aber auch die beidseitigen, immer wieder unternommenen, in gegenseitige Versicherungen mündenden Bemühungen um Wiederherstellung eines guten, über mutuelle Achtung hinaus reichenden herzlichen Verhältnisses beider. Vieles dazu ist in einem prachtvoll ausgestatteten, großen, in Schweinsleder handwerklich gebundenen, in einer eigens dazu gefertigten, mit Leinwand überzogenen Kassette geschützten und mit einer herrlichen, in den Einband eingelassenen Bronzetafel geschmückten Folianten nachzulesen. Vieles dazu ist in diesem wohl als Weihnachtsgeschenk des Vaters an den Sohn geplanten Band in fast kalligrafisch zu nennenden, briefartig handschriftlichen Einträgen des Vaters auf vielen Seiten über einen langen Zeitraum festgehalten. Dazu kommen, eingeschossen, beinahe ein halbes Hundert herrlicher, jeweils Seiten füllender, vom Künstler handsignierter und datierter, wertvollster, prächtiger Gouachen, die kaum jemand kennt. Das ist privat, und soll es m. E. auch bleiben. Darin sind auch etliche, um Anerkennung und Versöhnung ringende, ebenfalls handgeschriebene, briefartige, berührende um ein liebevolles Verhältnis zum Vater ringende Eintragungen von Seiten des Sohnes anzutreffen.
Von dessen langjähriger intensiver Zusammenarbeit mit dem Vater – in dessen letzten Jahren auch für seine mit schwindender Körperkraft intensiver Unterstützung bedürftige bildnerische Arbeit selbst – ist in diesem Buch häufig die Rede. Wie war, so wird man sagen dürfen, erwünscht, eingefordert und respektiert, wie u.a. aus dem o.g., handschriftlich notierten Zeugnis aus dem Schreiben O.H. Hajeks (Vollmacht Wirth) hervorgeht: Urban Hajek hat nachweislich jahrelang für und mit dem Vater gearbeitet, ihm Bilder angelegt, Modelle gebaut, als sein Galerist die Hajek-Stiftungen der Stadt und der Sparda-Bank bestückt, und hat längst zuvor und fortdauernd maßgeblich an der Planung und Ausführung großer Ausstellungen in Rom, Florenz, Moskau und Bonn mitgewirkt. Er hat in den letzten Jahren ferner das Hajek-Museum in Prachatiz, der vormals böhmischen, heute tschechischen Heimatgemeinde O. H. Hajeks, deren Ehrenbürger er ist, für ihn eingerichtet; zur Zeit wirkt er aktiv an dessen Überführung in eine zentral gelegene Baulichkeit mit. Aus all dem resultiert seine umfassende Kompetenz für das gesamte bildnerische Schaffen seines Vaters, sein tiefer Respekt davor und seine Bewunderung dafür. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Behandlungsvertrag mit dem Stuttgarter Robert-Bosch-Klinikum für den schwer erkrankten Vater den Namen und die Unterschrift seines Sohnes trägt. Und auch nicht unerwähnt bleiben soll, dass Urban Hajek, gemeinsam mit seiner Partnerin und einer langjährigen Freundin des Hauses, sowie der Sekretärin des Hajek-Ateliers die letzten fünf Jahre vor dem Tod des Vaters – über seine kontinuierliche Mitarbeit in bildnerischen Aufgabenstellungen hinaus – auch für den Lebensunterhalt und das Wohlergehen des zunehmend vereinsamenden, auch als Haus gefesselten Bildners tagtäglich Hilfestellung geleistet hat und intensiv für ihn präsent war, was von seinen Geschwistern nicht gesagt werden kann.
Ein gleichgearteter, wunderbar Foliant – genauso prunkvoll mit einer Vielzahl datierter und signierter Gouachen ausgestattet und ihm handgeschrieben – war im Besitz der Mutter seiner Kinder und Ehefrau des Künstlers O.H. Hajek, der 2011 in Stuttgart Verstorbenen Dichterin Katja Hajek (1921–2011), zuletzt, nach ihrem Auszug vom Hasenberg, bis zu ihrem Tod wohnhaft in der Stuttgarter Hohenzollernstraße. Als sie ihn mir zeigte und gar zum Geschenk machen wollte bei einem meiner häufigeren Besuche in ihrem letzten Domizil, wies ich dies respektvoll, aber tief berührt, mit der gleichen o.g. Bemerkung zurück: das ist privat, und soll es bleiben. Deshalb ist daraus hier auch nicht zu zitieren. Und aus ihren persönlichen Tagebüchern erst recht nicht.
Beide hier erwähnten Bücher haben nichtsdestoweniger dokumentarischen Wert. Aus ihnen erfahrbar ist auch etwas von Neid, der Eifersucht und der Gehässigkeit der gegen Urban Hajek im Erbstreit agierenden Parteien wegen möglicher Bevorzugungen durch immer wieder erfolgte Zuwendungen seitens des Vaters, aber auch der Mutter bereits zu deren Lebzeiten. In Bezug auf letzteres sind jedoch sowohl von Seiten des Vaters, als auch von Seiten der Mutter testamentarische, auf gerechten Ausgleich zwischen den Kindern bedachte Regelungen und Verfügungen getroffen und das dafür vorzusehende Procedere verbatim bestimmt worden.
In beiden Testamenten wurden zu diesem Zweck, wie eben angedeutet, von beiden Seiten weitere den Sohn Urban Hajek, aber auch andere, hier namentlich von mir nicht zu nennende Personen betreffende sog. Vermächtnisse eingetragen, die hier im einzelnen nicht zu vertiefen sind. Bis auf eines vielleicht: Im Testament des Vaters sind in Betreff des Sohnes ausdrücklich Regelungen getroffen worden, durch die verfügt wird, wie dieser – nach erfolgtem Ausgleich zugunsten der dazu testamentarisch getroffenen, numerisch bezifferten Verfügungen zugunsten der Miterben – an den darüber hinaus erwartbaren weiteren Erträgen aus der Nachlassregulierung anteilsmäßig zu behandeln sei. Das diesbezüglich testamentarisch ausdrücklich angeordnete Ermittlungsverfahren ist meines Wissens bis dato nicht zur Anwendung gelangt. Das heißt, mit anderen Worten, der letzte Wille des Vaters ist in dieser Angelegenheit bis heute nicht vollstreckt. Damit muss auch der im Erbstreit vehement in Umlauf gebrachten Behauptung, der Sohn Urban Hajek sei von seinem Vater enterbt worden, hier m. E. ausdrücklich widersprochen werden.
Über Kenntnisse betreffend die Behandlung der testamentarisch ausdrücklich ausgesparten, aber nichtsdestoweniger wohl in irgendeiner Form zum Erbe gehörenden Immobilien verfüge ich nicht, nehme aber an, dass dabei Usancen nach Maßgabe der gesetzlichen Erbfolge zur Anwendung gelangt hatten.
Michael Kessler
Beobachtungen und Notizen in Sachen Erbstreit O. H. Hajek
Als Kenner seines Werks und langjähriger Freund von Prof. Dr. h.c. mult. Otto Herbert Hajek (1927–2005) – des lange Zeit wohl prominentesten Stuttgarter Künstlers seiner Generation – ist es mir ein Bedürfnis, angesichts eines in über 20 Jahren seit seinem Tod am 29. April 2005 ins Kraut geschossenen Gestrüpps der Legenden um sein Erbe aus meiner Sicht einige Beobachtungen festzuhalten, auch um damit vielleicht etwas zurecht zu rücken. Dabei bleibt von vornherein und als erstes festzuhalten, dass die einen ganzen Trupp von Anwälten über zwei Jahrzehnte ins Brot setzenden, unschönen, zum Teil in die Öffentlichkeit getragenen Erbauseinandersetzungen seiner Angehörigen, zumal der fünf Kinder des Künstlers, dessen öffentlichen Ansehen erheblichen, vielleicht irreversiblen Schaden zugefügt haben. Dass der Bildner O.H. Hajek sich im Verlauf seiner schweren Erkrankung – und mit deren fatalem Ausgang bewusst vor Augen – zuletzt mit sich steigernder Ungeduld und ohnmächtiger Verbitterung in rasch wechselnde, heftige Gunstbeweise und Gunstentzüge, auch getrieben von wachsender Schwäche und Angst vor Regieverlust, sich verheddert haben mag, gehört, so traurig es ist, mit dazu.
Dem ungeachtet ist, wenn auch mit schwindender Deutlichkeit, der in Stuttgart vor zwanzig Jahren verstorbene Bildner Otto Herbert Hajek – ein Künstler von Weltrang, dessen 100. Geburtstag im kommenden Jahr zu erinnern sein wird – in seiner geliebten, mitunter aber auch gehassten Heimatstadt nach wie vor stark präsent. Man denke neben den kurz vor seinem Tod von ihm errichteten großen Stiftungen – der O.H. Hajek-Kunststiftung der Stadt Stuttgart (2003) und der O.H. Hajek-Kunststiftung der Sparda-Bank Baden-Württemberg (2005) – nur an die zahlreichen, mit Platzmalen und Wegzeichen von ihm ortierten Orte in der Stadt: von der Sparda-Bank über die EnBW, die Liederhalle, den Landtag, die Theodor-Heuss-Strasse, den SWR, das Mineralbad Leuze, die Universitätsgebäude in Vaihingen, das Wegzeichen am Fernsehturm, die zahlreichen frühen, seinen Ruhm mit begründenden Arbeiten in und für über 20 Kirchen im Raum Stuttgart und in der Diözese sowie nicht zuletzt den von ihm eingerichteten Skulpturenpark im Ausgang von seiner mit Farbwegen akzentuierten Villa auf dem Hasenberg. Das Trauerspiel gerade um letzteres ist soeben, wie aus der Presse der letzten Tage zu erfahren, mit einem weiteren Akt wieder eröffnet worden; zu welchem Ende weiß heute noch keiner.
Gerade auf dem Hasenberg – zu Hajeks Lebzeiten und noch darüber hinaus so etwas wie ein besonders markantes Zentrum – ist bedauerlicher Weise aber auch das kontinuierliche Schwinden der öffentlichen Präsenz des Bildners in Stuttgart zu beobachten. Die einst schmucke Villa ist seit Jahren unaufhaltsam im Verfall begriffen; der Atelieranbau auf dem beinahe 3000 m² großen Grundstück schattzugeschwisse ebenso; die Kunstwerke aus dem Gartenareal ums Haus sind vom Eigentümer ins Nachlass-Depot in der Pfalz überführt und von dem vormals imposanten Skulpturenpark auf öffentlichem Grund sind so auch nur noch spärliche Reste übrig.
Ursache für Letzteres ist, so wird man sagen müssen, nicht etwa Willkür des jetzigen Nachlass-Eigentümers, sondern ein voraus gegangenes, deklariertes Desinteresse seitens städtischer Ämter, die diesen bis zum Verdruss mit Sicherungs-, Instandhaltungs- und Landschaftspflegeauflagen überzogen hatten. Dass die 2008 unter Denkmalschutz gestellte Villa auf dem Hasenberg seitens der Denkmalbehörde mit einem horrend zu nennenden Übermaß an Auflagen belegt worden war, ist seit langem bekannt. Dass dies u.a. auch zur Folge hatte, dass sie nur beträchtlich unter Wert und, salopp gesprochen, gerade noch auf den letzten Drücker überhaupt zu veräußern war, ist das wohl weniger; daher soll es hier gleichfalls erinnert werden. Das auch, weil dieselbe Behörde in den langen Jahren seit dem Verkauf der Villa 2011, dadurch dass sie es versäumt hat, die von ihr vehement urgierte Schutzaufsicht durch versäumte Achtung auf den baulichen Erhalt des Gebäudes selbst weiter aktiv wahrzunehmen, an ihrem Verfall nicht unschuldig geblieben ist.
Vor diesem Hintergrund muss es m. E. geradezu als Glücksfall erscheinen, dass der von seinen Geschwistern und anderen, z.T. erbabschneidend umfänglich diskriminierte Sohn des Künstlers – der Stuttgarter Galerist Urban Hajek – es 2019 allen Verstimmungen zum Trotz auf sich genommen hat, durch enorme private Verschuldung den gesamten künstlerischen Nachlass und sämtliche Rechte am künstlerischen Werk seines Vaters nach Ausweis des von mir eingesehenen Kaufvertrags zu erwerben, daraus resultierende Erbansprüche seiner Geschwister zu befriedigen und auf diese Weise den kompletten Erhalt und die öffentliche Präsenz eines einmalig bedeutenden bildnerischen Gesamtwerks bis auf weiteres zu sichern und sich seiner Pflege zu widmen. Diesem Zweck sollte vorrangig auch der Betrieb der ihm bereits zu Lebzeiten des Bildners übereigneten Immobilie in der Stuttgarter Weißenburgstraße dienen, die daher den Namen O. H. Hajek-Stadtatelier tragen sollte. Deren Übereignung bewirkte, das soll nicht verschwiegen werden, böses Blut bei den sich dadurch nachteilig behandelt fühlenden Geschwistern, die aber nach dem Tod des Künstlers dafür erblich entschädigt wurden. Urban Hajek ist durch sein Nachlasswerk 2019 und mit seiner Galerie nolens volens, wenn man so sagen darf, in die Rechtsnachfolge des Bildners O.H. Hajek öffentlich eingetreten und agiert damit für dessen bildnerisches Werk und die dafür konstitutive Gedankenwelt gemäß dem letzten Willen des Künstlers. Das haben seine Geschwister und ihre Entourage so nicht getan, deren dominierendes Interesse galt nach meiner Wahrnehmung nicht dem Werk, sondern dem damit erzielbaren Erlös. Dies belegt m. E. nicht zuletzt auch der Umstand, dass bei o.g. Verkauf des Nachlasses offenbar keines von ihnen Wert auf Reservierung bzw. Selbstbehalt eines seiner vielen noch verfügbaren bedeutenden bildnerischen Werke gelegt hatte.
In gewisser Weise kann man, kontrastierend zu den Urban Hajek gemachten Vorwürfen, daher davon sprechen, dass der Sohn des Künstlers durch seinen Nachlasserwerb und seine intensiven und spürbar erfolgreichen Bemühungen um Sicherung und Restaurierung einer Vielzahl von inzwischen in die Jahre gekommenen bedeutenden Werken des Vaters (z.B. von der zum Abriss gekommenen Reutlinger Oberpostdirektion, der großen Skulptur beim ZDF in Mainz, dem Studentenhaus und der Mensa der Universität des Saarlandes, dem Melanchthon-Gemeindezentrum in Essen, Arbeiten an einer in Privatbesitz befindlichen Villa in Lenningen, und vielen weiteren Stationen) damit geradezu mustergültig – und zwar unabhängig von der Frage nach der Gültigkeit ihres Fortbestands, die von der Gegenpartei heftig bestritten wurde – auf der Linie einer ihm 2003 von seinem Vater erteilten Generalvollmacht gehandelt hat und weiter handelt, sich also deren Weisungen weiterhin verpflichtet fühlt und diesen entsprechend aktiv ist. Die ihm noch zu Lebzeiten des Vaters von diesem übereigneten kompletten Werkstattbücher des Künstlers sichern ihm dabei Wesentliches, um die Authentizität der Werke zu wahren bzw. wieder herzustellen.
Eigene Relevanz verdient hier m. E. der Hinweis, dass der Urban Hajek seinerzeit mit übertragene Ausübung der satzungsgemäßen Befugnisse des Stifters im Beirat der von diesem 2003 errichteten O.H. Hajek-Kunststiftung der Stadt Stuttgart spätestens nach dessen Tod hätte entsprechende Beachtung finden müssen. Bereits zuvor hatte – dem ungeachtet – auf alle Fälle seine Berufung in den Beirat der Kunststiftung – wie von deren bis dato nicht widerrufener Satzung angeordnet – seitens der Stadt Stuttgart erfolgen müssen. Das ist nicht geschehen.
Der Grund dafür ist vermutlich darin zu erkennen, dass die Stadt Stuttgart bzw. die für diese Verantwortlichen in dieser Angelegenheit auf die vehemente, den Sohn als enterbt bloßzustellende versuchende Propagandistik der Gegenpartei im Hajek-Erbstreit hereingefallen sind. Die Stadt hat darin zwar nicht aktiv eingegriffen. Aber offensichtlich wurde – und zwar nicht bloß in den o.g. Stiftungsangelegenheiten, sondern überhaupt – den verleumderischen Behauptungen und Aktionen einer als Testamentsvollstreckerin bestimmten, in der Wahrnehmung dieser Aufgabe aber gescheiterten Tochter des Künstlers und ihrer Entourage offenbar mehr Vertrauen geschenkt, als z.B. ihrem eigenen früheren Oberbürgermeister der Stadt, dessen Unterschrift neben der des Stifters das Dokument der nie widerrufenen o.g. Satzung trägt.
Man könnte, um es etwas vornehmer auszudrücken, auch einfach von einem Verblendungszusammenhang sprechen. Wie weit der reicht, belegt u.a. der Umstand, dass ein Kulturreferent der Stadt Stuttgart eine Interessentin, die sich bei der Stiftung nach Möglichkeiten zum Erwerb von Arbeiten O.H. Hajeks erkundigen wollte, diese noch 2023 nicht an den Inhaber des Stuttgarter Stadtateliers O.H. Hajek und alleinigen Eigentümers sämtlicher von ihm 2019 erworbener Werke des Künstlers verwies, sondern an eine klandestin bleiben sollende Eigentümerin Hajekscher Arbeiten aus o.g. Entourage.
Und um weiter kenntlich zu machen, in welche Grotesken die geschilderten Umstände ausarteten, verdient eine 2025 gegen Urban Hajek ergangene sog. Duldungsverfügung der oben bereits genannten Denkmalschutzbehörde Erwähnung, die sich, wie gleichfalls schon erwähnt, in Sachen Hajek-Villa und deren Schutz vor Verfall nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Dabei ging es um eine ursprünglich an dem Kulturdenkmal Hasenbergsteige 65 aufgehängte Tafel mit einem von O.H. Hajek abstrakt gestalteten sog. Familienwappen, das 2022 durch Vandalen beschmiert worden und vom derzeitigen Eigentümer der Villa vorübergehend bis zu einer geplanten/angeordneten Restaurierung in Obhut genommen worden war. Mit der wäre – das ist das eine hier zu Bemerkende – m. E. vorrangig Urban Hajek, der Sohn und Rechteinhaber des Hajek-Nachlasses (s.o.) selbst zu betrauen gewesen, dem O.H. Hajek anlässlich der Einrichtung der großen Hajek-Retrospektive in der Bonner Bundeskunsthalle 2000 in einer handschriftlichen Vollmacht deren Kurator Prof. Dr. G. Wirth ausdrücklich bestätigt hatte, dass Urban Hajek – ich zitiere – „in langjähriger Mitarbeit als Bildhauer und Maler in meinem Atelier alle Kenntnisse für meine Arbeiten erlernt hat und mit ihnen in meinem Sinne umzugehen, das heißt sie zu pflegen, restaurieren und reinigen“ vermag, und das gelte für „sämtliche seiner Arbeiten“.
Das wurde versäumt oder gezielt umgangen, und dabei kommt noch etwas zweites ins Spiel, nämlich die Frage, wer eigentlich der Eigentümer dieses meines Wissens im Kaufvertrag für den Nachlass aufgeführten, mit der Kennung WVZ P 849 bezeichneten sog. „Familienwappens“ ist? Urban Hajek vertritt die Auffassung, dass er damit bzw. durch seinen o.g. Erwerb des bildnerischen Gesamtnachlasses mit allen Rechten auch Eigentümer dieses sog. „Familienwappens“ geworden sei, weil dieses nicht fest mit der Immobilie verbunden gewesen und auch nicht im Bindungsplan der Denkmalbehörde aufgeführt worden sei. Die Behörde ist anderer Auffassung und belegte ihn für ihre Entscheidung mit einer saftigen Strafgebühr. Als er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde Zwangsvollstreckung angeordnet und charmanter Weise mitgeteilt, bei nicht befriedigtem Bußgeldforderungen könne auch Erzwingungshaft gegen ihn beantragt werden. Ungeachtet der von mir nicht vorzunehmenden Klärung, denn von beiden Parteien in dieser Sache Recht hat, drängt sich einem freilich der Eindruck auf, dass die Behörde, wäre sie hinsichtlich der Einhaltung ihrer massiven Auflagen ähnlich konsequent und unnachgiebig gewesen, den aus jahrzehntelanger Nichtbeobachtung eingetretenen Verfall der Villa auf dem Hasenberg hätte, wie schon bemerkt, tatkräftig verhindern können.
Dass das Verhältnis von Vater und Sohn Hajek immer wieder großen Schwankungen unterlief und auch nicht konfliktfrei blieb, ist bekannt. Bekannt sind aber auch die beidseitigen, immer wieder unternommenen, in gegenseitige Versicherungen mündenden Bemühungen um Wiederherstellung eines guten, über mutuelle Achtung hinaus reichenden herzlichen Verhältnisses beider. Vieles dazu ist in einem prachtvoll ausgestatteten, großen, in Schweinsleder handwerklich gebundenen, in einer eigens dazu gefertigten, mit Leinwand überzogenen Kassette geschützten und mit einer herrlichen, in den Einband eingelassenen Bronzetafel geschmückten Folianten nachzulesen. Vieles dazu ist in diesem wohl als Weihnachtsgeschenk des Vaters an den Sohn geplanten Band in fast kalligrafisch zu nennenden, briefartig handschriftlichen Einträgen des Vaters auf vielen Seiten über einen langen Zeitraum festgehalten. Dazu kommen, eingeschossen, beinahe ein halbes Hundert herrlicher, jeweils Seiten füllender, vom Künstler handsignierter und datierter, wertvollster, prächtiger Gouachen, die kaum jemand kennt. Das ist privat, und soll es m. E. auch bleiben. Darin sind auch etliche, um Anerkennung und Versöhnung ringende, ebenfalls handgeschriebene, briefartige, berührende um ein liebevolles Verhältnis zum Vater ringende Eintragungen von Seiten des Sohnes anzutreffen.
Von dessen langjähriger intensiver Zusammenarbeit mit dem Vater – in dessen letzten Jahren auch für seine mit schwindender Körperkraft intensiver Unterstützung bedürftige bildnerische Arbeit selbst – ist in diesem Buch häufig die Rede. Wie war, so wird man sagen dürfen, erwünscht, eingefordert und respektiert, wie u.a. aus dem o.g., handschriftlich notierten Zeugnis aus dem Schreiben O.H. Hajeks (Vollmacht Wirth) hervorgeht: Urban Hajek hat nachweislich jahrelang für und mit dem Vater gearbeitet, ihm Bilder angelegt, Modelle gebaut, als sein Galerist die Hajek-Stiftungen der Stadt und der Sparda-Bank bestückt, und hat längst zuvor und fortdauernd maßgeblich an der Planung und Ausführung großer Ausstellungen in Rom, Florenz, Moskau und Bonn mitgewirkt. Er hat in den letzten Jahren ferner das Hajek-Museum in Prachatiz, der vormals böhmischen, heute tschechischen Heimatgemeinde O. H. Hajeks, deren Ehrenbürger er ist, für ihn eingerichtet; zur Zeit wirkt er aktiv an dessen Überführung in eine zentral gelegene Baulichkeit mit. Aus all dem resultiert seine umfassende Kompetenz für das gesamte bildnerische Schaffen seines Vaters, sein tiefer Respekt davor und seine Bewunderung dafür. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Behandlungsvertrag mit dem Stuttgarter Robert-Bosch-Klinikum für den schwer erkrankten Vater den Namen und die Unterschrift seines Sohnes trägt. Und auch nicht unerwähnt bleiben soll, dass Urban Hajek, gemeinsam mit seiner Partnerin und einer langjährigen Freundin des Hauses, sowie der Sekretärin des Hajek-Ateliers die letzten fünf Jahre vor dem Tod des Vaters – über seine kontinuierliche Mitarbeit in bildnerischen Aufgabenstellungen hinaus – auch für den Lebensunterhalt und das Wohlergehen des zunehmend vereinsamenden, auch als Haus gefesselten Bildners tagtäglich Hilfestellung geleistet hat und intensiv für ihn präsent war, was von seinen Geschwistern nicht gesagt werden kann.
Ein gleichgearteter, wunderbar Foliant – genauso prunkvoll mit einer Vielzahl datierter und signierter Gouachen ausgestattet und ihm handgeschrieben – war im Besitz der Mutter seiner Kinder und Ehefrau des Künstlers O.H. Hajek, der 2011 in Stuttgart Verstorbenen Dichterin Katja Hajek (1921–2011), zuletzt, nach ihrem Auszug vom Hasenberg, bis zu ihrem Tod wohnhaft in der Stuttgarter Hohenzollernstraße. Als sie ihn mir zeigte und gar zum Geschenk machen wollte bei einem meiner häufigeren Besuche in ihrem letzten Domizil, wies ich dies respektvoll, aber tief berührt, mit der gleichen o.g. Bemerkung zurück: das ist privat, und soll es bleiben. Deshalb ist daraus hier auch nicht zu zitieren. Und aus ihren persönlichen Tagebüchern erst recht nicht.
Beide hier erwähnten Bücher haben nichtsdestoweniger dokumentarischen Wert. Aus ihnen erfahrbar ist auch etwas von Neid, der Eifersucht und der Gehässigkeit der gegen Urban Hajek im Erbstreit agierenden Parteien wegen möglicher Bevorzugungen durch immer wieder erfolgte Zuwendungen seitens des Vaters, aber auch der Mutter bereits zu deren Lebzeiten. In Bezug auf letzteres sind jedoch sowohl von Seiten des Vaters, als auch von Seiten der Mutter testamentarische, auf gerechten Ausgleich zwischen den Kindern bedachte Regelungen und Verfügungen getroffen und das dafür vorzusehende Procedere verbatim bestimmt worden.
In beiden Testamenten wurden zu diesem Zweck, wie eben angedeutet, von beiden Seiten weitere den Sohn Urban Hajek, aber auch andere, hier namentlich von mir nicht zu nennende Personen betreffende sog. Vermächtnisse eingetragen, die hier im einzelnen nicht zu vertiefen sind. Bis auf eines vielleicht: Im Testament des Vaters sind in Betreff des Sohnes ausdrücklich Regelungen getroffen worden, durch die verfügt wird, wie dieser – nach erfolgtem Ausgleich zugunsten der dazu testamentarisch getroffenen, numerisch bezifferten Verfügungen zugunsten der Miterben – an den darüber hinaus erwartbaren weiteren Erträgen aus der Nachlassregulierung anteilsmäßig zu behandeln sei. Das diesbezüglich testamentarisch ausdrücklich angeordnete Ermittlungsverfahren ist meines Wissens bis dato nicht zur Anwendung gelangt. Das heißt, mit anderen Worten, der letzte Wille des Vaters ist in dieser Angelegenheit bis heute nicht vollstreckt. Damit muss auch der im Erbstreit vehement in Umlauf gebrachten Behauptung, der Sohn Urban Hajek sei von seinem Vater enterbt worden, hier m. E. ausdrücklich widersprochen werden.
Über Kenntnisse betreffend die Behandlung der testamentarisch ausdrücklich ausgesparten, aber nichtsdestoweniger wohl in irgendeiner Form zum Erbe gehörenden Immobilien verfüge ich nicht, nehme aber an, dass dabei Usancen nach Maßgabe der gesetzlichen Erbfolge zur Anwendung gelangt hatten.
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